Schatten und Schall

Wir überprüfen im Zuge der Planung des Windparks die Schatten- und Schallemissionen der Windenergieanlagen auf die nächstgelegenen Wohngebäude. Die für die Genehmigung des Windparks zuständige Immissionsschutzbehörde prüft die Einhaltung der Grenz- und Richtwerte auf Basis von Berechnungen im Genehmigungsverfahren. Für die Inbetriebnahme und während des Betriebs wird die Einhaltung der Grenz- und Richtwerte für die Schall- und Schattenimmissionen durch die Behörde sichergestellt.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Schall- und Schattenimmissionen:

Schatten

Die Rotorblätter von Windenergieanlagen werfen während des Betriebs einen bewegten Schatten. Dieser Schatten kann auf Wohngebäude eine belästigende Wirkung ausüben.

Bei einer Beschattungsdauer von weniger als 30 Minuten pro Tag und in Summe von weniger als 30 Stunden pro Jahr bei einer worst-case-Betrachtung, wird von einer unerheblichen Beeinträchtigung ausgegangen. Um dies sicherzustellen, kann wenn nötig eine Abschaltautomatik die Windenergieanlage zum stehen bringen, sobald der Grenzwert erreicht ist.

Schall

Die Windenergieanlagen des Windparks Engstingen und Bernloch-Nord liegen über 1.150 m von den nächstgelegenen Bauflächen im Flächennutzungsplan von Hohenstein-Bernloch entfernt. Dabei handelt es sich um gemischte Bauflächen, für die der nächtliche Grenzwert bei 45 Dezibel an der Außenwand des Gebäudes liegt.

Die nächstgelegene Wohnbebauung in Engstingen und Kohlstetten sind über 1,3 km von den Windenergieanlagen entfernt. 

Immissionsrichtwerte in Dezibel für Schall nach Art des Siedlungsgebiets db(A)
a) in Industriegebieten 70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten 50 dB(A)
c) in urbanen Gebieten 45 dB(A)
d) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 45 dB(A)
e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 40 dB(A)
f) in reinen Wohngebieten 35 dB(A)
g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten 35 dB(A)

Was ist mit Infraschall?

Schallwellen in einem tieffrequenten Bereich unter 20 Hertz werden Infraschallwellen genannt.

Infraschallwellen begegnen uns überall in unserer natürlichen Umgebung: unter anderem Kühlschränke, Waschmaschinen, Autos und auch Windkraftanlagen geben sie an die Umgebung ab. Aber auch Flüsse, Wind und sämtliche natürliche Bewegungen erzeugen Infraschall.

Die Landesanstalt für Umwelt stellt auf Ihrer Website neutrale Informationen über die Auswirkung von Infraschall auf den Menschen dar. Daraus geht hervor, dass Infraschall ab einer Entfernung von 150 m durch Menschen nicht wahrgenommen werden kann. Es gibt keine wissenschaftliche Belege, dass Infraschall unterhalb der Hörschwelle von 150 m gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen hat.