
Alb-Windkraft nutzen
Standort

Die Standorte der Windenergieanlagen auf Engstinger (E1-E3) und Hohensteiner (H1-H3) Gemarkung, ebenso wie die Standorte des benachbarten Windpark Gomadingen (G1-G5)
Projektüberblick
Die Planung der sechs Windenergieanlagen (WEA) ist in Absprache mit den Gemeinden auf den Flächen "Hau", "Scheiterhau" und "Schönbergle" in Engstingen sowie "Alter Hau/Aschwang" und "Wasserbuch" in Hohenstein-Bernloch vorgesehen.
Windenergieanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse, da sie nachhaltigen Strom erzeugen, somit den Bedarf an umweltschädlicher Stromerzeugung verringern und das Klima schützen. Seit dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist gesetzlich festgehalten, dass Windenergieanlagen zudem der öffentlichen Sicherheit dienen, da sie die Region energiepolitisch unabhängig machen und die systemrelevante Stromerzeugung sicherstellen.
Umfangreiche Maßnahmenkonzepte im Bereich Wasser-, Boden-, Natur- und Artenschutz sorgen dafür, dass die Eingriffe in den Wald und die Umwelt reduziert, vermieden oder ausgeglichen werden. Behördliche Auflagen aus dem Genehmigungsverfahren sowie eine Umweltbaubegleitung während der gesamten Bauphase stellen sicher, dass die Maßnahmen und Vorgaben eingehalten werden und der Bau und der Betrieb der Windenergieanlagen möglichst geringe negative Einflüsse auf die Umwelt haben.
Für den Windpark Engstingen und Bernloch-Nord sind jeweils drei Windenergieanlagen pro Kommune mit einer Leistung von 7,2 Megawatt und einer Nabenhöhe von 175 m geplant. Die Rotoren werden einen Durchmesser von 172 m aufweisen. Somit wird die Gesamthöhe der Windenergieanlagen 261 m betragen.
Die Windenergieanlagen werden ungefähr 80 Gigawattstunden Strom pro Jahr produzieren. Dies entspricht dem jährlichen Verbrauch von etwa 25.000 Privathaushalten bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch pro Privathaushalt von 3.190 kWh. Das entspricht dem Strombedarf von etwa 25.000 Privathaushalten oder 20% aller Privathaushalte des Landkreises Reutlingen. Durch die Windenergieanlagen wird die Emission von 60.000 Tonnen CO2 gegenüber konventioneller Energiegewinnung vermieden.
Der Windpark Engstingen und Bernloch-Nord trägt somit durch regionale und saubere Energie zum Klimaschutz bei. Die Standortkommunen profitieren von Gewebesteuereinnahmen. Darüber hinaus wird der zukünftige Betreiber entsprechend § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde an die benachbarten Kommunen abgeben.
Der Genehmigungsantrag wird voraussichtlich Mitte 2025 eingereicht. Aktuell gehen wir davon aus, frühestens Ende 2027 mit dem Bau des Windparks zu beginnen.
Vorranggebiete für Windenergie
Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, müssen erneuerbare Energien kontinuierlich weiter ausgebaut werden.
Für den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen kann durch die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie im Flächennutzungsplan oder durch Vorranggebiete für Windenergie im Regionalplan substanziell Raum zur Verfügung gestellt werden. Das Ziel der Bundesregierung ist es, zwei Prozent der Fläche Deutschlands für die Windenergie zur Verfügung zu stellen.
Der Regionalverband Neckar-Alb plant im Rahmen der aktuell stattfindenden Fortschreibung des Teilregionalplans, Flächen zwischen den Gemarkungsgrenzen der Gemeinden Gomadingen, Engstingen und Hohenstein als ein solches Vorranggebiet auszuweisen. Der Windpark Engstingen und Bernloch-Nord liegt in diesem Vorranggebiet für Windenergie im neuen Entwurf des Regionalplans und trägt somit zu den Plänen der Bundesregierung hinsichtlich des Klimaschutzes und der energiepolitisch unabhängigen Energieversorgung bei.


Genehmigungsverfahren und Zeitplan
Aktuell befinden wir uns in der Planungsphase des Windparks. Das bedeutet, wir prüfen die verschiedenen ökologischen, technischen und ökonomischen Aspekte, lassen entsprechende Untersuchungen durchführen und erstellen die bautechnische Planung.
Parallel wird der Genehmigungsantrag zusammengestellt. Dazu erarbeiten neutrale Fachgutachterinnen und Fachgutachter Gutachten hinsichtlich verschiedener öffentlicher Belange, zum Beispiel Schallemissionen, Schattenwurf, Eisfall, Brandschutz und Naturschutz.
Da jeder Eingriff in den Wald und in die Natur vermieden, ausgeglichen oder ersetzt werden muss, wird gleichzeitig ein vielschichtiges Konzept mit natur- und forstrechtlichen Vermeidungs-, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen zusammengestellt. Mehr dazu unter Natur- und Artenschutz.
Genehmigungsphase
Mit Einreichung des Genehmigungsantrags Mitte 2025 wird der Windpark die Genehmigungsphase erreichen. Unserer Erfahrung nach dauert das Genehmigungsverfahren eines Windparks in Deutschland aktuell mehrere Monate bis zu einem Jahr.
Voraussichtlicher Baubeginn
Je nach Dauer des Genehmigungsverfahrens rechnen wir frühestens im Winter 2027/ 2028 mit dem Baubeginn für den Windpark Engstingen und Bernloch-Nord.
