
Der Windpark Engstingen und Bernloch-Nord ist im Wald geplant. Das liegt einerseits an der möglichst großen Entfernung zur Wohnbebauung, andererseits daran, dass Windenergieanlagen auf Bergkuppen liegen sollten und diese sind in Baden-Württemberg meist bewaldet. Das Vorranggebiet im Entwurf des Regionalplans weißt an dieser Stelle eine Fläche zur Nutzung von Windenergie aus.
Um eine Windenergieanlage im Wald zu bauen, müssen Bäume gefällt werden. Jedoch wird jeder Eingriff in den Wald soweit möglich vermieden oder reduziert. Nicht vermeidbare Eingriffe werden in Rücksprache mit der Forstbehörde ausgeglichen. Dazu wird aktuell ein mehrschichtiges forstrechtliches Ausgleichskonzept erstellt.
Neben dem forstrechtlichen Ausgleichskonzept wird parallel ein Natur- und Artenschutzrechtliches Ausgleichskonzept erstellt. Die meisten Tierarten stören sich nicht an Windenergieanlagen. Aber bestimmte Greifvogel- und Fledermausarten, die in größeren Höhen fliegen, können mit Windenergieanlagen kollidieren. Unser Ziel ist es, mögliche, negative Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Tier- und Pflanzenwelt durch verschiedene Maßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren:
- Wir reduzieren den Eingriff in die Natur auf das notwendige Maß. Insbesondere versuchen wir, hochwertige Strukturen wie alte Buchenbestände zu erhalten.
- Wir legen in Rücksprache mit Fachgutachterinnen und Fachgutachtern sowie mit der Naturschutzbehörde verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von erheblichen Störungen, Beschädigungen von Fortpflanzungsstätten und Habitat sowie zur Vermeidung von Töten von Tieren fest.
- Für das wegfallende Habitat schlagen wir der Behörde ein umfangreiches Ausgleichsmaßnahmenkonzept vor.
- Jeder Eingriff in die Natur in Baden-Württemberg muss zudem durch die Ökokontoverordnung ausgeglichen werden.
